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als Jugendliche gelten im AeC Landau alle Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr sowie alle in
Berufsausbildung befindlichen Mitglieder bis zum 25. Lebensjahr. Beiträge sind jährlich fällig; werden aber je nach Eintrittsmonat anteilig im
Monatsraster berechnet; für Neumitglieder ist also der erste Jahresbeitrag je nach
Eintrittsmonat geringer.
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Für die Jugendförderung haben wir unsere Pauschalregelung. Die gilt für
Jugendliche*
bis zum Abschluß des 3. Mitgliedsjahres und
beinhaltet alle Windenstarts und alle Segelflugstunden auf ASK-21, Ka-8 und Astir. Ausgenommen sind F-Schlepps.
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Jährlicher Mindestumsatz für Scheininhaber: 300.- Euro.
Anrechenbar auf den Mindestumsatz sind 15 h Motorflug.
Hallenmiete für 1 Segelflugzeuganhänger: 30.- Euro pro Monat
Angerechnet werden für Segelflugzeuge maximal 4 Stunden pro Flug.